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Pflege

An oberster Stelle unserer Bestrebungen steht immer das Wohlergehen unserer Pensionärinnen und Pensionäre. Wir respektieren ihre Selbständigkeit und legen grossen Wert darauf, die Selbstbestimmung und ihre Unabhängigkeit möglichst lange Zeit aufrechtzuerhalten. Wir möchten, dass die Pensionärinnen und Pensionäre die bisherigen Lebensgewohnheiten beibehalten können.

Alle Pensionärinnen und Pensionäre haben Anspruch auf eine qualitativ hochstehende, professionelle Pflege mit entsprechender medizinisch – ärztlicher Versorgung. Dabei sind nicht nur unsere qualifizierten Mitarbeitenden, sondern auch externe Fachpersonen,  auf ärztliche Verordnung einbezogen. Unsere Mitarbeitenden sind für das Wohlergehen und die Sicherheit unserer Pensionärinnen und Pensionäre rund um die Uhr anwesend. So können sich die Bewohnerinnen und Bewohner jederzeit sicher und gut aufgehoben fühlen.

Der Pensionärin und dem Pensionär steht die Wahl ihres, seines Hausarztes frei. Arzt und Pensionärin oder Pensionär kennen sich oft schon jahrelang und der Hausarzt ist eine Vertrauensperson geworden. Wenn der Arzt bestätigt, den Patienten im Heim auch bei Notfällen zu besuchen, kann die Pensionärin, der Pensionär somit seinen vertrauten Arzt behalten.

Die Pensionärin, der Pensionär sollen auch im Fall einer schweren Pflegebedürftigkeit in ihrer, seiner gewohnten Umgebung, mit den persönlichen Möbeln und Bildern, umsorgt werden.

Wir begleiten unsere Pensionärinnen und Pensionäre, wann immer möglich, bis zum Lebensende. Es gibt keine geschlossene Pflege- oder Demenzabteilung. Weil wir die Freiheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner nicht einschränken, ist es in Ausnahmefällen z.B. weglaufgefährdete Personen, möglich, dass eine Überweisung in eine entsprechend spezialisierte Institution geprüft werden muss. Eine solche Überweisung erfolgt nach entsprechend sorgfältigen Abklärungen und unter Gewährleistung der Mitsprache der Betroffenen bzw. ihren Angehörigen oder Vertrauensperson sowie der Hausärzte.

In unserem Heim wird mit dem BESA Einstufungssystem abgerechnet. Ein Teil der Kosten wird direkt von den Krankenversicherern übernommen. Ab der BESA Stufe 3 erhalten alle Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich einen Beitrag der öffentlichen Hand.